Radfahren bei Ausflügen
Vor dem Start einer gemeinsamen Radtour sollten mit allen Teilnehmer*innen Verhaltensregeln besprochen und verbindlich vereinbart werden. Ebenso wird das Fahren in der Gruppe idealerweise im Schonraum auf dem Kitagelände oder anderen geeigneten Flächen mit den Kindern geübt.
Die folgenden Regeln helfen dabei, unkontrollierte Gruppenreaktionen zu steuern. Es sollte gelten:
- Kein Wettrennen im Straßenverkehr!
- Kein Überholen im Straßenverkehr innerhalb der Gruppe!
- Kein zu dichtes Auffahren!
- Keine plötzlichen Brems- oder Lenkmanöver!
- Immer rechts fahren!
Die Zeichensprache ermöglicht es, sich innerhalb der Gruppe verständlich auf Gefahrensituationen hinzuweisen. Bei Kitakindern muss die Zeichensprache auf ein minimales Ausmaß reduziert werden, da die Kinder in der Regel nicht einhändig fahren können, um Zeichen weiterzugeben.
- Vor gefährdenden Hindernissen (tiefe Löcher etc. bleibt die Gruppenleitung stehen und zeigt allen Kindern das Loch. Erst dann wird weitergefahren. Mit dem Zeigefinger auf das Loch, den Ast etc. deuten heißt: Achtung! Loch oder Hindernis auf dem Boden.
- Hand hochhalten bedeutet: Stopp!
- Hand hochhalten und Stopp rufen bedeutet: Besondere Gefahr! Sofort stoppen!
Die Umsetzung der Regeln kann dadurch unterstützt werden, dass die Kinder die Strecke in einer festgelegten Reihenfolge zurücklegen:
- An der Spitze fährt der/die Erzieher*in, denn sie kennt die Route, die Verkehrsregeln und -gefahren.
- Dahinter fahren alle anderen Kinder in einer Einerreihe.
- Den Abschluss der Gruppe bildet ein*e Erzieher*in, eine begleitende Hilfskraft (z.B. Eltern) oder auch ein von der Lehrkraft ausgesuchtes Kind. Dieses sollte als zuverlässig gelten und am besten eine Warnweste tragen.
- Weitere Eltern oder Erzieher*innen bewegen sich in der Reihe oder Gruppe und kümmern sich um Probleme.
Bei allen Radgruppen, nicht nur im Kitaalltag, hat sich ein Schlusslicht bewährt. Dieses wird von dem/der leitenden Erzieher*in bestimmt und kann ein*e Kolleg*in oder ein Elternteil sein. Das Schlusslicht sollte idealerweise eine Warnweste tragen oder auffällig gekleidet sein. Ist das Schlusslicht in Sichtweite, weiß die vorne fahrende Gruppenleitung, dass alle Kinder fahren. Ist das Schlusslicht nicht zu sehen, gibt es ein Problem und die Gruppe sollte angehalten werden, um zu prüfen, was passiert ist.
Ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr wird dadurch unterstützt, dass besondere Verkehrssituationen vorher besprochen werden:
Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich auf dem Gehweg fahren. Erzieher*innen und Eltern dürfen den Gehweg ebenfalls benutzen.
Für das Überqueren von Straßen gilt:
Mit zwei oder mehreren Betreuer*innen:
Ein*e Betreuer*in sichert die Straße ab, indem er/sie sich mit seinem/ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn stellt. Ein*e weitere*r Betreuer*in startet und die Gruppe folgt ihm/ihr. Grundsätzlich darf der Verkehr nicht angehalten werden, bei Kindergruppen halten die meisten Autofahrer*Innen jedoch gerne an. Bei Ampelanlagen gilt, dass die Gruppe bei Grün mit dem Queren beginnt und es solange fortsetzt, bis der/die letzte Teilnehmer*in auf der anderen Straßenseite angekommen ist, selbst wenn die Ampel bereits wieder Rot zeigt. Das ist bei Gruppengrößen über 15 Kindern durch die StVO legitimiert, macht aber nur bei ruhendem Verkehr im Kreuzungsbereich und einem/einer zweiten Betreuer*in Sinn.
Mit nur einem/einer Betreuer*in:
Bei nur einer betreuenden Person ist bei einer ungeübten Gruppe eine Überquerung der Kreuzung zu Fuß, das Rad schiebend, zu empfehlen.
Grundsätzlich gilt:
An roten Ampeln oder anderen Überquerungen sollte sich die Gruppe etwas "breiter" aufstellen, d.h. nicht in Einerreihe hintereinander, sondern je nach Platz mehrere Kinder nebeneinander, damit sie gleichzeitig anfahren können und die Gruppe auf diese Weise schnell die Straße überqueren kann. Nach der Überquerung sollte dann wieder zügig die vorherige Formation d.h. in der Reihe hintereinander, eingenommen werden. Stürzt jemand, verletzt sich oder hat sein Fahrrad einen Defekt: Die Gruppe wartet hintereinander auf dem Gehweg.
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