Recht & Erlasse
Erzieher*innen sind in Bezug auf Rechtsfragen zum Thema Laufrad und Fahrrad eher verunsichert und haben Bedenken, mit den Kindern zu fahren. Um Klarheit zu schaffen und Hemmnisse abzubauen, finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Versicherungs- und Rechtsfragen sowie zur Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung.
Grundsätzlich ist für die Kitas in NRW im Gegensatz zur Schule sehr wenig durch Vorschriften, Lehrpläne und Erlasse geregelt. Bei der Recherche für diese Homepage konnten auch auf Nachfrage bei den zuständigen Ämtern, Versicherungen und Ministerien keine konkreten Angaben in Form von Dokumenten recherchiert werden.
Das bedeutet für Erzieher*innen auf der einen Seite eine große Freiheit und auf der anderen Seite Unsicherheit. Für die Kita gibt es keine
- Helmpflicht
- Betreuungsschlüssel für Laufrad- und Fahrradgruppen
- Anforderungen an Übungsplätze
- Spezielle Anforderungen an die Erziehenden
- Mindestalter für die Teilnahme an Radangeboten
- Anforderungen an die Laufräder.
Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich über alle diese Punkte keine Gedanken machen muss. Es versteht sich von selbst, dass Radangebote nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und durchgeführt werden. Die Sicherheit der Kinder steht dabei an erster Stelle. So werden zum Beispiel bei allen Radaktivitäten Helme von allen Beteiligten verpflichtend getragen, auch wenn es keine Vorschrift dazu gibt.
Viele Infos zum Thema Sicherheit finden sich hier.