Versicherungs- und Rechtsfragen
Nein, es gibt keine Regelungen hierzu. Dennoch wird ein verpflichtendes Helmtragen für alle Beteiligten dringend empfohlen.
Hierzu gibt es keine Vorschriften.
Die Eltern sind im Rahmen ihres Erziehungsauftrags für die Räder ihrer Kinder verantwortlich. Dies sollte grundsätzlich in einem Elternbrief kommuniziert werden. Dennoch sollte die Erzieher*In vor Fahrtantritt mit den Kindern einen kurzen Fahrradcheck durchführen und bei offensichtlichen und nicht zu behebenden Sicherheitsproblemen die Kinder vom Radunterricht ausschließen bzw. mit einem Ersatzrad ausstatten. Laufräder sind Spielgeräte und unterliegen nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung. Laufräder mit einer Bremse werden jedoch empfohlen.
Hierzu gibt es keine Vorschriften, aber die Information bei einem Elternabend oder über einen Elternbrief ist sehr zu empfehlen.
Hierzu gibt es keine Vorschriften. Weitere Infos zum idealen Übungsort finden sich beim Thema Sicherheitstipps.
Hierzu gibt es keine Vorschriften. Bei einer zehn köpfigen Kindergruppe sind zwei Erwachsene empfehlenswert.
Die Kinder sind bei Unfällen gesetzlich über die Unfallkasse versichert.
Die Erzieher*Innen sind bei Unfällen gesetzlich über die Unfallkasse versichert.
Ja, alle Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Erzieher*Innen dürfen den Gehweg auch benutzen.